Allgemein Neuer Zaun LPT Neugraben 04

Veröffentlicht am 1. Juni 2015

Nato-Draht beim LPT mitten im Wohngebiet offenbar baurechtskonform – Anfrage bei der Bauprüfung ergibt keinen Verstoß gegen das Baurecht

Nachdem die Kampagne Hinweise erhielt, dass der neue Stacheldraht-Zaun um das Gelände des LPT mitten in einem Wohngebiet unzulässig sein könnte, wurde beim zuständigen Bauamt eine Anfrage hierzu in Auftrag gegeben. LPT hatte nach der letzten Großdemo im Oktober 2014 einen soliden Metallzaun mit sogenanntem “Natodraht”, offiziell Bandstacheldraht genannt, neu errichtet. Bei der Anfrage an die Bauprüfung wurde auch auf die großflächige Werbung seitens LPT hingewiesen, mit der das Labor seit Beginn der Kampagne auf peinliche Art versucht, seine Forschung zu rechtfertigen. Die Kampagne berichtete hierzu bereits, dass LPT sich nicht mal scheut, krebskranke Kinder oder die Opfer der Ebola-Epidemie für seine Zwecke zu instrumentalisieren, indem diese auf großflächigen Werbe-Plakaten für das LPT an deren Firmengelände abgedruckt werden. Als wäre LPT tatsächlich an Forschung zum Wohle der Menschheit interessiert und nicht am eigenen Profit!

Im Rahmen der Anfrage stellte sich heraus, dass sowohl der Bandstacheldraht als auch die Werbeplakate nach Ansicht der Bauprüfung des Bezirksamt Harburg baurechtlich nicht zu beanstanden seien.

Begründung hierzu ist zuallererst, dass das Gelände der Firma LPT als “Sondergebiet – medizinisches Laboratorium” ausgewiesen sei und somit auch für die Umzäunung die entsprechende Bauordnung gelte und nicht die Bestimmungen für Wohngebiete. Etwas abenteuerlich wird die Begründung bezüglich des Stacheldrahts dann aber doch:
“Da der mit Bandstacheldraht umwickelte obere Abschnitt des Zaunes nach innen, also zum betreffenden Grundstück hin abknickt, ist hier bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erkennbar.”
Ob die Kinder der nahe gelegenen KiTa sowie die Schüler*innen der benachbarten Schule beim Klettern, beispielsweise auf der Mauer neben der Hauptzufahrt, sich an einen “bestimmungsgemäßen Gebrauch” halten, mag bezweifelt werden. Hoffen wir, dass sich trotzdem niemand an dem Stacheldraht verletzt.

Auch die Werbebanner des LPT dürfen, da es sich ja um ein Sondergebiet handelt, laut Hamburgischer Bauordnung (HBauO) bleiben, wie sie sind:
“Gemäß Anlage 2, Ziffer 11.4 der HBauO sind Werbeanlagen in Gewerbe- Industrie und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10,00 m freitgestellt und bedürfen keiner Genehmigung.”

Dass der Kampagne allein für eine solche Anfrage fast 200 Euro Kosten entstanden sind, zeigt erneut die Absurdität deutscher Gesetze, Behörden und bürokratischer Vorgänge, sei es in Bezug auf die Umsetzung der “Tierschutzgesetze”, die Genehmigung von Tierversuchen oder eben die Prüfung möglicherweise gefährlicher Baumaßnahmen wie in diesem Fall.
Trotzdem wurde LPT durch diese Anfrage und den dadurch entstandenen Besuch der Bauprüfung erneut darauf hingewiesen, dass wir ganz genau hingucken, was sie machen und sie nicht mehr einfach ungesehen ihrem täglichen mörderischen Geschäft nachgehen können.
Wenn ihr solche Anfragen auch in Zukunft möglich machen wollt, spendet gern auf das Spendenkonto der Kampagne!

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