Veröffentlicht am 10. März 2016
Aktionsbericht: Kundgebung zur Klageeinreichung am Verwaltungsgericht
Am Donnerstag, den 10. März, demonstrierten TierrechtsaktivistInnen anlässlich der Einreichung einer Klage beim Hamburger Verwaltungsgericht. Durch die Klage sollte gegen die unzumutbaren Auflagen vorgegangen werden, welche die Versammlungsbehörde gegen AktivistInnen erlassen hat, die regelmäßig vor dem LPT-Hauptsitz in Neugraben demonstrieren.
Die AktivistInnen dürfen sich nicht unmittelbar vor den Toren aufstellen, das Skandieren muss auf ein Minimum reduziert werden, Redebeiträge werden fast völlig untersagt und strafrechtlich nicht relevante Begriffe, wie „Tiermörder“ werden den DemonstrationsteilnehmerInnen verboten.
„Die Versammlungsbehörde hat den Auftrag, das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sicherzustellen, stattdessen werden berechtigte Proteste eingeschränkt“, so Martina Kunze, Pressesprecherin der Kampagne LPT-Schließen.
Durch die Klage wollen die AktivistInnen nun erreichen, dass die Auflagen als rechtswidrig eingestuft werden und für künftige Versammlungen nicht mehr gültig sind.
Unter dem Motto „Versammlungsfreiheit durchsetzen!“ forderten die TierrechtsaktivistInnen ihr vollständiges Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein. Begleitet wurde die Kundgebung durch eine kreative Darstellung: 2 Personen lagen auf dem Boden, und wurden symbolisch von Aktenordnern und Paragraphen sowie Demonstrationsauflagen auf Pappschildern ‚erschlagen‘ . Durch Redebeiträge, Gespräche und Flyer wurden außerdem PassantInnen und MitarbeiterInnen des Gerichts über den Zweck der Protestaktion informiert.